AUFENTHALTSSTEUER

Die Kurtaxe ist eine lokale Steuer, die von denjenigen erhoben wird, die sich

(oder übernachtet) in einer Beherbergungseinrichtung, die sich in einer anderen Gemeinde

als ihrer ihrer Wohnsitzgemeinde, in der diese Steuer erhoben wird.

In Bagheria wurde die Kurtaxe durch den Beschluss Nr. 342 vom 28. November 2024 mit Wirkung vom 01. Januar 2025 eingeführt und legt die neuen Steuersätze fest, die auf alle Touristen und Besucher, die in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet übernachten, angewendet werden.
Es handelt sich um eine Steuer, die es bereits in vielen anderen Kunststädten und Fremdenverkehrsorten gibt und die, wie gesetzlich vorgesehen, der Finanzierung spezifischer Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs, zur Aufwertung des künstlerischen, kulturellen und ökologischen Erbes und zur Verbesserung der den Besuchern angebotenen Dienstleistungen dient.

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Hotels und Beherbergungsbetrieben eine Gebühr von

2,20 € pro Person und Nacht erhoben,

für Nicht-Hotel-Betriebe wird der Satz 2,00 EUR betragen.

Die Kurtaxe gilt ausschließlich für Touristen, die in Beherbergungsbetrieben auf dem Gemeindegebiet übernachten (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen usw.). Die Einwohner von Bagheria und andere Kategorien sind von der Zahlung befreit.
Für weitere Informationen können sich die Bürger und Unternehmer des Sektors an das Steueramt der Gemeinde Bagheria unter der Telefonnummer 091/943 296 wenden.

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